Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit von mindestens zwei Jahren.

Harmonisierter EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit: mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
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